Wer die Meinungsfreiheit bekämpft, will die Demokratie beseitigen – Der schleichende Putsch

Julian Reichelt, früherer Chef-Redakteur von Bild, bringt auf Nius die Sache scharf auf den Punkt. Mal wieder angeführt von der Grünen Partei, habe die Bundesregierung unserem Grundrecht auf Meinungsfreiheit nach Art. 5 GG den totalen Krieg erklärt. Man habe sich einen Mechanismus geschaffen, mit dem willige Vollstrecker vollkommen unverhohlen Zensur ausüben könnten – entgegen dem ausdrücklichen Zensur-Verbot des Grundgesetzes. Jeder im Land müsse sehen und verstehen, was hier gerade geschehe, denn damit werde unser freies Leben, wie wir es bisher kennen, beendet. – Das heißt aber die Beseitigung der Demokratie, deren zentrale Grundlage die Meinungsfreiheit bildet. Es handelt sich um einen schleichenden Putsch von oben.


J. Reichelts Bericht

Nach einer EU-Verordnung „Digital Services Act“, die der Bundestag im „Digitale-Dienste-Gesetz“ auf deutsches Recht umgesetzt hat, sollen die sogenannten Plattformen, so Julian Reichelt, „also zum Beispiel Facebook, Instagram oder X, gezwungen werden, Inhalte zu löschen, die den Mächtigen missfallen“. Dabei gehe es ausdrücklich nicht (nur) um strafrechtlich relevante Inhalte – wozu ja sowieso Staatsanwaltschaft und Polizei zuständig sind -, sondern um bewusst schwammige und willkürliche Begriffe wie „Hass“, „Fake News“ oder „Desinformation“.

Zuständig für die Markierung solcher unliebsamen Meinungsäußerungen seien zudem nicht Behörden, sondern private Organisationen, die von der Bundesregierung bezahlt werden. Geführt werde der Krieg gegen die Meinungsfreiheit „von Klaus Müller, einem Grünen Apparatschik, Habeck-Vertrauten und Chef der Bundesnetzagentur, die nun nicht mehr bloß die deutschen Netze (Gas, Telefon, Postverteilung) regulieren soll, sondern auch die deutschen Gedanken.“

In der Pressemitteilung der Bundesnetzagentur vom 1.10.2024 heißt es:
„Die Bundesnetzagentur hat heute den ersten Trusted Flagger, einen vertrauenswürdigen Hinweisgeber, gemäß dem Digital Services Act (DSA) zugelassen. Die Meldestelle REspect! der Stiftung zur Förderung der Jugend in Baden-Württemberg mit Sitz in Sersheim erhielt heute diese Zulassung.“

J. Reichelt erläutert: „´Trusted Flagger` bedeutet so viel wie ´vertrauenswürdiger Markierer`, ein Begriff aus der Hölle. Die ´Meldestelle REspect!` ist eine anonyme Denunzianten-Organisation, deren Logo den sozialistischen Stern zeigt und die – nach eigener Aussage – nicht nur gegen strafrechtlich relevante Inhalte vorgeht, sondern auch gegen Aussagen, die man bei ´REspect!` nicht ´in Ordnung` findet. Zum Beispiel zeigte ´REspect!` einen User bei der Polizei an, der einen Grünen Landtagsabgeordneten als ´Dummschwätzer` bezeichnete. Finanziert wird ´REspect!` von der Grünen Ideologin (Familienministerin) Lisa Paus über ´Demokratie leben!`.

Das bedeute, die Bundesregierung beauftrage eine aktivistische „Meldestelle“, die von der Bundesregierung finanziert werde, mit der Löschung unliebsamer Inhalte.

Weiter heißt es in der Pressemitteilung:
„Mit der Zulassung des ersten Trusted Flaggers setzen wir die europäischen Regelungen in Deutschland konsequent um“, sagt Klaus Müller. „Plattformen sind verpflichtet, auf Meldungen von Trusted Flaggern sofort zu reagieren. Illegale Inhalte, Hass und Fake News können sehr schnell und ohne bürokratische Hürde entfernt werden. Das hilft, das Internet sicherer zu machen.“

„Ohne bürokratische Hürde entfernt“ bedeute übersetzt, so Julian Reichelt, dass Meinungsäußerungen gelöscht werden müssten, wenn sie vom „Trusted Flagger“ gemeldet werden, ohne dass ein Gericht sich je damit befasst hätte, also ohne Rechtsstaat und ohne das Grundrecht auf Meinungsfreiheit. Die Formulierung „Illegale Inhalte, Hass und Fake News“ bedeuteten ausdrücklich, dass auch legale Inhalte, also „Hass“ und „Fake News“ auf Anweisung der Regierungsaktivisten gelöscht werden müssen. Was „Hass“ und „Fake News“ seien, würden ab sofort die von Lisa Paus finanzierten Aktivisten entscheiden. „Plattformen sind verpflichtet, sofort zu reagieren“ bedeute: „Was gemeldet wird, wird entfernt. Keine Diskussion. Keine Widerrede. Keine Möglichkeit, Einspruch zu erheben.“ 1

Man muss hinzufügen: Hass an sich ist kein Straftatbestand, er fällt unter die Meinungsfreiheit, ebenso „Fake News“ oder „Desinformationen“. Mit ihrem Verbot entscheidet diese beauftragte Meldestelle, was jeweils die Wahrheit ist und schwingt sich zum Orwell`schen Wahrheitsministerium auf. Die Wahrheit zu sagen, kann damit beliebig verboten werden.

Kennzeichnend ist die Äußerung von Digitalminister Volker Wissing (FDP), der bei der Verabschiedung des „Digital-Dienste-Gesetzes“ (DDG) im Bundestag am 21. März 2024 „betonte, es sei ´allerhöchste Zeit`, etwas gegen die zunehmende Desinformation und Hassrede zu tun – auch mit Blick auf die Wahlen in diesem und im kommenden Jahr. Das Netz dürfe nicht ´Demokratie- und Menschenfeinden überlassen` werden, jeder Bürger müsse sich online sicher und frei bewegen können – dafür sorgten der DAS („Digital Services Act”) und das DDG.“

Er dreht also die Dinge vollkommen um. Die Bundesregierung bekämpft hier eindeutig aggressiv die Meinungsfreiheit und damit die Grundlage jeder freiheitlichen Demokratie, offenbart sich also als Demokratie- und Menschenfeind; ein Minister dieser Regierung bezeichnet jedoch diejenigen, die ihr Recht auf Meinungsfreiheit geltend machen und auf sie hinweisen, als Demokratie- und Menschenfeinde.

Wer ist „REspekt“?

In einem weiteren Artikel weist Julian Reichelt darauf hin, dass die „Initiative Toleranz im Netz“, zu der „REspect“ gehört und die „ein freundlicheres Miteinander“ durchsetzen wolle, von der grünen Landesregierung in Baden-Württemberg gegründet worden sei, ganz offiziell per Kabinettsbeschluss.
Auf der Seite der Initiative heiße es wörtlich:


Zu dieser Task Force, die „Toleranz im Netz“ gegründet hat, gehöre übrigens auch der Verfassungsschutz von Baden-Württemberg.

„Die Meldestelle „Respect“ ist also in keiner Weise unabhängig, sondern gehört zu einer Initiative der Grünen Regierung in Baden-Württemberg, zusammen mit dem Inlandsgeheimdienst.“ 

Direktor der Meldestelle „Respect“ sei Ahmed Haykel Gaafar, ein Islam-Wissenschaftler, der an der Al Azhar Universität in Kairo studiert habe, die als Brutstätte des Islamismus und spirituelle Heimat von Muslimbruderschaft, Hamas und Al Qaida gelte.


Ahmed Haykel Gaafar sei Experte für „antimuslimischen Rassismus“, also für alles, was man gegen islamistische Masseneinwanderung sagen könnte. Er habe auch eine Broschüre veröffentlicht, in der er religiöse Begriffe aus dem Arabischen übersetze. Die Fatwa, die man gemeinhin als islamistisches Todesurteil gegen Ketzer wie Salman Rushdie deute, übersetze Ahmed Haykel Gaafar wie folgt: „Eine Rechtsauskunft, die von einem muslimischen Rechtsgelehrten erteilt wird, um eine religiöse Fragestellung bzw. ein rechtliches Problem zu klären.“ Dass Menschen aufgrund von Fatwas vor allem ermordet, geradezu abgeschlachtet werden, das erwähne Ahmed Haykel Gaafar nicht. Dieser Mann entscheide in Zukunft, ob man sagen dürfe, was man sagen wollen.

Julian Reichelt fasst zusammen:
„Der grüne Wirtschaftsminister und grüne Kanzlerkandidat Robert Habeck macht seinen Grünen Parteifreund Klaus Müller zum neuen Vollstrecker und Wächter über ein gruseliges EU-Gesetz. Der wiederum ermächtigt kurz vor Beginn des Bundestagswahlkampfes die Meldestelle „Respect“, die von der Grünen Lisa Paus finanziert wird UND zu einer Initiative der Grünen Landesregierung in Baden-Württemberg gehört, unliebsame und vollkommen legale Inhalte auf Social Media löschen zu lassen.“

Die Meldestelle habe bereits eine gegen einen Grünen gerichtete Äußerung auf Social Media bei der Polizei angezeigt, das Wort „Dummschwätzer“. Ab sofort könne die Meldestelle Social Media Plattformen wegen solcher Äußerungen, DUMMSCHWÄTZER, direkt zur Löschung oder Sperrung auffordern, zertifiziert von einer Habeck-Behörde. 2

Der Name der baden-württembergischen grünen „Initiative Toleranz im Netz“, die „ein freundlicheres Miteinander“ durchsetzen will, ist übrigens eine typische Neusprech-Formulierung, wie sie Orwell vorausgesagt hat: „Frieden ist Krieg, Wahrheit ist Lüge“. Positiven Worten wird genau der gegenteilige negative Begriff untergeschoben. So bedeutet „Toleranz im Netz“ auch hier genau das Gegenteil.

Die Bedeutung der Meinungsfreiheit

Die Meinungsfreiheit ist grundlegend für die freiheitliche demokratische Grundordnung des Grundgesetzes. Sie ist ein gegen die Staatsgewalt gerichtetes Menschenrecht, das verhindern soll, „dass die öffentliche Meinungsbildung und die damit verbundene Auseinandersetzung mit Regierung und Gesetzgebung beeinträchtigt oder gar verboten wird.“
„In engem Zusammenhang mit der Meinungsfreiheit sichert die Informationsfreiheit den Zugang zu wichtigen Informationen, ohne die eine kritische Meinungsbildung gar nicht möglich wäre. Das Verbot der Zensur verhindert die Meinungs- und Informationskontrolle durch staatliche Stellen. Im Unterschied zu einer Diktatur sind der Staatsgewalt in einer Demokratie die Mittel der vorbeugenden Informationskontrolle durch Zensur ausdrücklich verboten.“
(Wikipedia-Meinungsfreiheit)

Aufgrund einer Verfassungsbeschwerde Julian Reichelts beim Bundesverfassungsgericht hat dieses mit Beschluss vom 11.04.2024 – 1 BvR 2290/23 – festgestellt, dem Staat komme „kein grundrechtlich fundierter Ehrenschutz zu“, der Staat habe „grundsätzlich auch scharfe und polemische Kritik auszuhalten“. Der Schutz staatlicher Einrichtungen dürfe nicht dazu führen, dass diese gegen „öffentliche Kritik“ abgeschirmt würden. Die Kritik sei auch dann geschützt, wenn sich in ihr Tatsachen und Meinungen vermengten. 3

Mit Beschluss vom 28.11.2011 – 1BvR 917/09  hielt das Bundesverfassungsgericht das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung für so wichtig, dass es ihm einen weiten Rahmen beimaß.

„Vom Schutzbereich der Meinungsfreiheit umfasst sind zum einen Meinungen, das heißt durch das Element der Stellungnahme und des Dafürhaltens geprägte Äußerungen. Sie fallen stets in den Schutzbereich von Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG, ohne dass es dabei darauf ankäme, ob sie sich als wahr oder unwahr erweisen, ob sie begründet oder grundlos, emotional oder rational sind, oder ob sie als wertvoll oder wertlos, gefährlich oder harmlos eingeschätzt werden (vgl. BVerfGE 90, 241 <247>; 124, 300 <320>). Sie verlieren diesen Schutz auch dann nicht, wenn sie scharf und überzogen geäußert werden (vgl. BVerfGE 61, 1 <7 f.>; 90, 241 <247>; 93, 266 <289>). Der Meinungsäußernde ist insbesondere auch nicht gehalten, die der Verfassung zugrunde liegenden Wertsetzungen zu teilen, da das Grundgesetz zwar auf die Werteloyalität baut, diese aber nicht erzwingt (vgl. BVerfGE 124, 300 <320>). Neben Meinungen sind vom Schutz des Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG aber auch Tatsachenmitteilungen umfasst, soweit sie Voraussetzung für die Bildung von Meinungen sind beziehungsweise sein können. (…)
Allein die Wertlosigkeit oder auch Gefährlichkeit von Meinungen als solche ist kein Grund, diese zu beschränken.(…)
Bei Staatsschutznormen ist dabei besonders sorgfältig zwischen einer – wie verfehlt auch immer erscheinenden – Polemik auf der einen Seite und einer Beschimpfung oder böswilligen Verächtlichmachung auf der anderen Seite zu unterscheiden, weil Art. 5 Abs. 1 GG gerade aus dem besonderen Schutzbedürfnis der Machtkritik erwachsen ist und darin unverändert seine Bedeutung findet.“

Der Rechtswissenschaftler Prof. Christian Hillgruber schreibt:
„Das Grundgesetz gewährleistet Meinungsfreiheit in denkbar weitestem Umfang. Kaum ein anderes Grundrecht hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in gleicher Weise geradezu hymnisch gefeiert. ´Das Grundrecht der Meinungsfreiheit`, so hat es seit seiner berühmten Lüth-Entscheidung in ständiger Rechtsprechung bekräftigt, ´ist als unmittelbarer Ausdruck der menschlichen Persönlichkeit in der Gesellschaft eines der vornehmsten Menschenrechte überhaupt. Für eine freiheitlich demokratische Staatsordnung ist es schlechthin konstitutiv, denn es ermöglicht erst die ständige geistige Auseinandersetzung, den Kampf der Meinungen, der ihr Lebenselement ist. Es ist in gewissem Sinne die Grundlage jeder Freiheit überhaupt`, the matrix of freedom.“ 4

Fazit

Sowohl die Landesregierung von Baden-Württemberg als auch die Bundesregierung sind – wie oben beschrieben – systematisch bestrebt, die Meinungsfreiheit einzuschränken und zu beseitigen. Damit greifen sie an zentraler Stelle die Demokratie an und verwandeln sie in ein totalitäres System. Totalitäre Putschisten beseitigen immer zuerst die Meinungsfreiheit als das Lebenselement eines freiheitlich demokratischen Gemeinwesens.

Die Landesregierung von Baden-Württemberg und die Bundesregierung werden von Parteivertretern gebildet: der Grünen und der CDU, bzw. der SPD, der Grünen und der FDP. Nach Art. 21 Abs. 2 des Grundgesetzes sind „Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen (…) … verfassungswidrig.“

Das Fatale ist, dass es sich hier nicht um kleine radikale Oppositionsparteien handelt, sondern um etablierte „demokratische“ Alt-Parteien, welche die Mehrheit in der Legislative und zugleich die Regierung bilden, die also die Macht in den Händen haben. Sie haben sich, um mit den Worten des früheren Bundespräsidenten Richard von Weizsäckers zu reden „den Staat zur Beute gemacht“. Wir haben es mit einem schleichenden Putsch von oben zu tun.

Verbieten kann verfassungswidrige Parteien nur das Bundesverfassungsgericht und auch nur auf Antrag des Bundestages, des Bundesrates oder der Bundesregierung. Diese aber werden von den genannten verfassungswidrigen Altparteien beherrscht, die einen Antrag, sie selbst als verfassungswidrige Parteien zu verbieten, natürlich nicht stellen werden. –

Wir sind im Parteienstaat gefangen, in dem die herrschenden Parteien überall an den Machtstellen sitzen, Vertreter und Sympathisanten auch in den Gerichten.

Dies zeigt auch an dieser Stelle, dass das Parteiensystem die Demokratie schon längst in eine Parteien-Oligarchie verwandelt hat, die nur durch formale demokratische Abläufe getarnt wird. Darauf hat der Basler Philosoph Karl Jaspers bereit 1965 deutlich hingewiesen 5 und prophezeit, dass Kräfte, Gesinnungen und Wege der Oligarchie zu autoritären Verhältnissen und zur Diktatur führen müssen.6  – Diese Phase erleben wir heute.

Und wo bleibt der Verfassungsschutz??? – Ach ja, seine Leiter und Lenker gehören ja auch diesen Parteien an.
Der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Thomas Haldenwang (CDU), Untergebener der Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD), schrieb am 2.4.2024 in einem Artikel in der FAZ: „Die Meinungsfreiheit ist kein Freibrief für Verfassungsfeinde“.
Auch für Verfassungsfeinde, wenn es denn solche sind, gilt das fundamentale Grundrecht auf Meinungsfreiheit. Das geht eindeutig aus den oben zitierten Äußerungen des Bundesverfassungsgerichts hervor. Oft werden nur eben Kritiker der Regierung und der Altparteien als Verfassungsfeinde diffamiert, um ihnen, wie Haldenwang es tut, (verfassungswidrig) die Meinungsfreiheit zu beschneiden.

Der Verfassungsrechtler Prof. Rupert Scholz antwortete Haldenwang in einem Leserbrief auf dessen Artikel und stellte unmissverständlich klar:

Mit seinem tendenziösen Artikel hat der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Thomas Haldenwang, ein verräterisches Bekenntnis über sein wahres Demokratie- oder genauer gesagt undemokratisches Amtsverständnis abgelegt. Ein Verfassungsschutzpräsident, der behauptet, „Die Meinungsfreiheit ist kein Freibrief“, verkennt die maßgeblichen freiheitlichen Grundlagen unserer Demokratie, die naturgemäß auch die Kritik an Regierung und staatlichem Handeln gewährleistet. Jenseits des Strafrechts gibt es keine Einschränkung der Meinungsfreiheit, die im Artikel 5 unseres Grundgesetzes garantiert ist und zum Kernbereich der Verfassung gehört. Ein Verfassungsschutzpräsident, der sich anmaßt, solche Schranken über den Rahmen des Strafrechts hinaus, quasi via Beschlüsse, durch Beobachtung oder willkürliche öffentliche Kommentierung einzuführen, verletzt die Verfassung. Er überschreitet dabei auch die eigenen, gesetzlich abgesteckten Kompetenzen. Wenn die Bundesregierung keine Konsequenzen aus dem Verhalten dieses hohen Beamten zieht, lässt sie selbst Zweifel an ihrem Demokratieverständnis aufkommen. Professor Dr. Rupert Scholz, Verfassungsrechtler und Verteidigungsminister a. D., Berlin“ 7

Das ist noch zurückhaltend formuliert. Haldenwang bekämpft das Grundrecht auf Meinungsfreiheit und damit die Grundlage der Demokratie. Er ist gesichert verfassungsfeindlich.
Es gibt ja auch schon das geflügelte Wort: „Wer schützt die Verfassung vor dem Verfassungsschutz?“

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1   https://www.nius.de/analyse/die-bundesregierung-hat-der-meinungsfreiheit-den-krieg-erklaert/e3f974b1-6177-4245-b987-ffc386fa4f3a

2   https://www.nius.de/kommentar/gruene-zensur-was-sie-mit-uns-planen-klingt-wie-ein-alptraum/ead686ef-ef29-4e6b-aab6-08c40102e4b2

3   https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/bverfg-julian-reichelt-nius-meinungsfreiheit-taliban

4   https://www.jstor.org/stable/24768340

5   https://fassadenkratzer.de/2022/07/10/karl-jaspers-schon-1965-bundesrepublik-keine-demokratie-sondern-parteienoligarchie/

6   https://fassadenkratzer.de/2022/07/15/der-ubergang-von-der-parteienoligarchie-in-die-diktatur/

7   https://www.faz.net/aktuell/politik/briefe-an-die-herausgeber/briefe-an-die-herausgeber-vom-6-april-2024-19633200.html

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Autor: hwludwig

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